Bei den Landständen handelt es um die politische
Vertretung der Stände im Mittelalter und der Frühen Neuzeit gegenüben ihrem
jeweiligen Landesherrn. Die Gesamtheit der Landstände eines Herrschaftsgebiets
wurde als Landschaft bezeichnet. Diese organisierte sich auf den sogenannten
Landtagen. Ursprünglich konnten nur Adel und Klerus Abgeordnete als ihre
Vertreter an den Landtag entsenden. Mit der Bevölkerungszunahme und dem
wachsenden Machteinfluss des Bürgertums wurde dieses Recht später auch den
Städten zugesprochen. Nach dem Dreißigjährigen Krieg verloren die Landstände
immer mehr an Einfluss, sodass sie im 18. Jahrhundert in den meisten
Territorien fast bedeutungslos wurden.
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